Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1953 - 4 StR 27/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2183
BGH, 26.11.1953 - 4 StR 27/53 (https://dejure.org/1953,2183)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1953 - 4 StR 27/53 (https://dejure.org/1953,2183)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1953 - 4 StR 27/53 (https://dejure.org/1953,2183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,2183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 26.11.1953 - 4 StR 27/53
    Jedoch zeigen die Urteilsdarlegungen, daß das Landgericht die unter Beweis gestellten Äußerungen entgegen der zugesagten Wahrunterstellung nicht, wie das sonstige Ergebnis der Hauptverhandlung, als feststehende Tatsachen angesehen hat (BGH NJW 1951, 573 [BGH 04.05.1951 - 4 StR 116/51] Nr. 19).
  • RG, 22.12.1920 - IV 1480/20

    Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.

    Auszug aus BGH, 26.11.1953 - 4 StR 27/53
    Dieses scheidet als Grundlage der Beweisregel aus (RGSt 55, 204, 206; 64, 4),weil die Handlungen des Täters nur unmittelbare Schlußfolgerungen auf seine Vorstellungen zulassen, die er sich über die Herkunft der Ware gemacht hat.
  • BGH, 15.05.1952 - 4 StR 753/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1953 - 4 StR 27/53
    Zulässig wäre es hingegen, in erster Linie auf Grund der gesetzlichen Beweisregel einen bestimmten Vorsatz des Täters festzustellen und hilfsweise den unmittelbaren Nachweis des bedingten Vorsatzes auf Grund des gesamten Beweisergebnisses ohne Zuhilfenahme der Beweisvermutung für erbracht anzusehen (BGH 4 StR 753/51 vom 15. Mai 1952 und 4 StR 567/52 vom 23. April 1953).
  • BGH, 06.12.1951 - 4 StR 638/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1953 - 4 StR 27/53
    Aus der gesetzlichen Vermutung des § 259 StGB darf nur der bestimmte, nicht der bedingte Vorsatz hergeleitet werden (RGSt a.a.O.; BGH 4 StR 638/51 vom 13. Juni 1952).
  • RG, 17.02.1930 - III 1310/29

    Kann das Verhalten des Hehlers nach der Tat als ein Beweisanzeichen dafür

    Auszug aus BGH, 26.11.1953 - 4 StR 27/53
    Dieses scheidet als Grundlage der Beweisregel aus (RGSt 55, 204, 206; 64, 4),weil die Handlungen des Täters nur unmittelbare Schlußfolgerungen auf seine Vorstellungen zulassen, die er sich über die Herkunft der Ware gemacht hat.
  • BGH, 11.06.1953 - 4 StR 567/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1953 - 4 StR 27/53
    Zulässig wäre es hingegen, in erster Linie auf Grund der gesetzlichen Beweisregel einen bestimmten Vorsatz des Täters festzustellen und hilfsweise den unmittelbaren Nachweis des bedingten Vorsatzes auf Grund des gesamten Beweisergebnisses ohne Zuhilfenahme der Beweisvermutung für erbracht anzusehen (BGH 4 StR 753/51 vom 15. Mai 1952 und 4 StR 567/52 vom 23. April 1953).
  • RG, 28.03.1911 - V 281/11

    1. Kann eine Revisionsbeschwerde darauf gestützt werden, daß der Antrag auf

    Auszug aus BGH, 26.11.1953 - 4 StR 27/53
    Nach Durchführung des Hauptverfahrens kann er mit seinem Vorbringen nicht mehr gehört werden, weil nur die Hauptverhandlung die unmittelbare Grundlage des Urteils bildet (RGSt 44, 380; 55, 225 f).
  • RG, 10.03.1882 - 657/82

    Erfolgt die Zustellung der Urteilsausfertigung mit der Wirkung, die Frist zur

    Auszug aus BGH, 26.11.1953 - 4 StR 27/53
    Die Beschwerdefrist wurde gegen den Angeklagten Kodura trotz der seinem Verteidiger erteilten Zustellungsvollmacht durch die an ihn persönlich vorgenommene Zustellung in Lauf gesetzt (RGSt 6, 93; RGRspr 10, 484).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    § 338 Nr. 8 StPO setzt einen in der Hauptverhandlung ergangenen Gerichtsbeschluß (RGSt 20, 38, 39; OGHSt 2, 193, 198; Urt. des Senats vom 26. November 1953 - 4 StR 27/53), also einen Beschluß des erkennenden Gerichts voraus.
  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 71/55

    Rechtsmittel

    Der Senat hat das gegen den Beschwerdeführer ergangene frühere Urteil der Strafkammer aufgehoben (4 StR 27/53).

    Vielmehr hatte der Senat in seinem früherenUrteil vom 26. November 1953 - 4 StR 27/53 - dargelegt, daß aus der gesetzlichen Beweisregel des § 259 StGB nur der bestimmte, nicht der bedingte Vorsatz hergeleitet werden dürfe.

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 70/55

    Rechtsmittel

    Nachdem der Senat (4 StR 27/53 vom 26. November 1953) das gegen die Beschwerdeführer ergangene frühere Urteil der Strafkammer aufgehoben hatte, hat diese die Angeklagten erneut wegen (gemeinschaftlicher) Hehlerei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

    Darauf hatte der Senat schon in seinemUrteil vom 26. November 1953 - 4 StR 27/53 (S 3, 8) - aufmerksam gemacht.

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 410/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten gewerbsmäßigen Hehlerei -

    Dazu sei bemerkt, daß der bedingte Hehlervorsatz nicht mit Hilfe der Beweisregel nachgewiesen werden kann (RGSt 55, 204; BGH. Urteile vom 19. August 1954 - 1 StR 611/53 - und vom 26. November 1953 - 4 StR 27/53 - vgl. ferner BGH, Urteil vom 15. Mai 1952 - 4 StR 753/51).
  • BGH, 03.06.1954 - 4 StR 817/52

    Rechtsmittel

    Zulässig wäre es, auf Grund der Beweisregel zur Festellung des bestimmten Vorsatzes zu gelangen und hilfsweise den unmittelbaren Nachweis des bedingten Vorsatzes ohne Zuhilfenahme der gesetzlichen Beweisvermutung für erbracht anzusehen (BGH 4 StR 753/51 vom 15. Mai 1952; 4 StR 567/52 vom 23. April 1953; 4 StR 27/53 vom 26. November 1953).
  • BGH, 06.05.1954 - 4 StR 891/53

    Rechtsmittel

    Fehlerhaft wäre es auch, falls der Tatrichter - was nach den Urteilsgründen nicht auszuschließen ist - aus der gesetzlichen Vermutung ebenfalls den bedingten Vorsatz hergeleitet haben sollte; denn diese läßt nur den Schluß auf den bestimmten Vorsatz zu (RGSt 55, 204, 206; 64, 4; BGH 4 StR 638/51 vom 13.6.1952; 4 StR 753/51 vom 15.5.1952; 4 StR 567/52 vom 23.4.1953; 4 StR 27/53 vom 26.11.1953).
  • BGH, 15.01.1970 - 4 StR 522/69

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen durch den Vorsitzenden kraft

    Der bedingte Hehlervorsatz kann überhaupt nicht mit Hilfe der Beweisregel nachgewiesen werden (vgl. zum Vorstehenden RGSt 55, 204 und die Urteile des BGH vom 26. November 1953 - 4 StR 27/53 -, vom 19. August 1954 - 1 StR 611/53 - und vom 5. November 1969 - 4 StR 410/69 -).
  • BGH, 11.03.1954 - 4 StR 786/53

    Rechtsmittel

    Seine Annahme, eine Beweisbehauptung sei für die Entscheidung tatsächlich unerheblich, ist mit Rechtsgründen nicht angreifbar (RGSt 63, 329 f; BGH 4 StR 27/53 vom 26. November 1953).
  • BGH, 10.12.1953 - 4 StR 495/53

    Rechtsmittel

    Der als wahr unterstellte Sachverhalt erwies sich demnach bei der Urteilsfindung als unerheblich und brauchte deshalb auch aus diesem Grunde nicht gewürdigt zu werden (BGH v. 26. November 1953 - 4 StR 27/53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht